Token-Listing
Assetera ist auf den Betrieb von Primär- und Sekundärmärkten für digitale Wertpapiere und digitale Vermögenswerte spezialisiert. Assetera ist von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) reguliert und beaufsichtigt und unterliegt aufgrund seiner Notifizierung im EU-/EWR-Raum keinen geografischen Beschränkungen – weder für Token-Emittenten noch für Investoren innerhalb der EU/des EWR.
Für die Durchführung eines Listings muss der Emittent den Antrag „Listing von digitalen Wertpapieren“ einreichen.
Bitte beachten Sie das entsprechende Antragsformular, das auszufüllen ist. Hinsichtlich der technischen Anforderungen unterstützt Assetera übliche Blockchains. Das Listing-Team von Assetera benötigt jedoch grundsätzlich Informationen zur verwendeten Blockchain, zum Token-Standard sowie zur Smart-Contract-Adresse.
Im Rahmen des Antrags auf Listing digitaler Wertpapiere prüft das Listing-Team von Assetera unter anderem, ob für das jeweilige digitale Wertpapier eine Prospektpflicht oder andere regulatorische Verpflichtungen bestehen und inwieweit das jeweilige digitale Wertpapier die Eigenschaften eines Finanzinstruments aufweist.
Bei positivem Ergebnis der Prüfung wird das digitale Wertpapier für ein Listing auf dem Assetera-Marktplatz freigegeben. Sobald das digitale Wertpapier auf dem Assetera-Marktplatz gelistet ist, können Kunden mit dem Kauf und Verkauf beginnen.
Sind Sie interessiert? Senden Sie uns eine Nachricht, und wir begleiten Sie durch den gesamten Vorbereitungsprozess für das Listing.

